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Bericht zum Stand des Insolvenzverfahrens

Anfang des Jahres 2010 stellt sich das Verfahren der unit energy wie folgt dar:

Im Wesentlichen gibt es nur noch zwei Themen in dem Insolvenzverfahren.

Zum Einen geht es nach wie vor um die Rückgewinnung bzw. die Verwertung des Wasserkraftwerkes Ancinale in Süditalien. Zu diesem Thema verweise ich auf den separaten Bericht auf dieser Homepage.

Zum Anderen geht es noch um den Rechtsstreit der unit energy gegen das Finanzamt Bad Homburg.
Die unit energy hatte nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Jahre 2006 Klage gegen das Finanzamt Bad Homburg erheben müssen, da das Finanzamt mit einer nach Rechtsansicht unserer steuerlichen Berater (Steuerberater und KPMG) rechtsirrigen Ansicht den Vorsteueranspruch des Unternehmens auf einen sehr geringen Prozentsatz reduziert hatte.
Dies war um so erstaunlicher, als bereits das Finanzamt des früheren Sitzes der Gesellschaft (Frankfurt) nach einer mehrjährigen Betriebsprüfung im Rahmen eines Vergleichs 2001 der Fixierung des Vorsteuerabzugs auf 75% der Vorsteuerbeträge zugestimmt hatte.

Seiner Rechtsansicht folgend, verlangte das Finanzamt Bad Homburg mit Hinweis darauf, dass man den damaligen Vergleich nicht akzeptiere, Vorsteuern in Höhe von ca. € 900.000 incl. Zinsen von der unit energy zurück. Diese Forderung führte u.A. letztlich zur Zahlungsunfähigkeit der unit energy.
Da der seinerzeitige Vergleich damit außer Kraft war, haben wir unsererseits eine Vorsteuer-Rückzahlung in Höhe von ca. € 1,2 Mio. geltend gemacht.
Gegen die Steuerbescheide des Finanzamtes mußten wir die Klage einreichen, in deren Zuge wir dann unserer Forderung als Widerklage geltend gemacht haben.

Durch das Insolvenzverfahren hat dieser Rechtsstreit zunächst geruht. Zum Beginn diesen Jahres haben wir das Verfahren wieder aufgenommen. Das Verfahren wird von dem Vorstand der unit energy geführt. Die unit energy wird dabei vor dem Hessischen Finanzgericht durch den Sachwalter im  Insolvenzverfahren, Herrn Rechtsanwalt Hermann, Frankfurt, vertreten.

Soweit das Verfahren nicht durch einen Vergleich vor Gericht erledigt wird, ist vermutlich noch von einer mehrjährigen Laufzeit des Prozesses auszugehen.

Inwieweit gleichwohl vor Ausschüttungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger erfolgen können, die u.U. auch zur Beendigung des Insolvenzverfahrens führen können, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da dies maßgeblich vom Abschluß des Themas ‘Ancinale’ abhängt.

Nach der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Finanzgericht -Termin ist noch nicht anberaumt - werden wir an dieser Stelle wieder berichten.

Bad Homburg im März 2010

Der Vorstand