Anfang des Jahres 2010 stellt sich die Situation um die Rückerlangung des Kraftwerkes Ancinale wie folgt dar:
1.
Die Zivilprozesse sind nach wie vor rechtshängig.
Dabei geht es vordringlich in dem Prozess vor dem Zivilgericht in Parma um die Nichtigkeit der Beschlüsse der damaligen Geschäftsführung bzw. des vermeintlichen Pfandrechtsgläubigers GET SRL, der als vermeintlicher Begünstigter des Pfandrechts, die Gesellschafterrechte ausübte.
Vermeintlich, weil eine wirksame Pfandrechtsbestellung nie erfolgte und nur durch einen rechtswidrigen Akt der handelnden Personen ein solches Pfandrecht zu Gunsten der Firmas GET SRL, dem damaligen Generalunternehmer des Kraftwerksbaus, eingetragen wurde. So wurde es durch zwei Zivilgerichte rechtskräftig festgestellt.
Mittlerweile haben wir auch einen Schadensersatzprozess gegen die Handelskammer in Bari angestrengt, in dem es um die Geltendmachung unseres Schadens geht, der uns dadurch entstanden ist, dass die Handelskammer - wie bereits rechtskräftig festgestellt - widerrechtlich ein Pfandrecht zugunsten von GET konstituiert hatte.
Auch dieser Rechtsstreit wird noch mehrere Monate bis zu einem Urteil laufen.
2.
Die Strafverfahren laufen ebenfalls noch und konnten bislang nicht zu einem Abschluß gebracht werden.
Dennoch gab es mehrere Teilerfolge in dem Strafverfahren.
So konnten wir erreichen, dass wir im März 2009 die vorläufige Verwaltung über das Kraftwerk zurück bekommen konnten.
Das versetzte uns in die Lage, die Erträge aus den Stromeinspeisungen einzuziehen und zu verwalten. Dabei sind wir zwar an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden, konnten aber mittlerweile zahlreiche gegen die Ancinale Idroelettrica SRL aufgelaufene Forderungen begleichen.
Da GET und Park zahlreiche notwendige technische Änderungen für einen reibungslosen Lauf des Kraftwerkes nicht oder unzureichend vorgenommen hat, müssen nach wie vor einige größere technische Änderungen vorgenommen werden, die neben den laufenden Betriebskosten einen großen Teil der Einnahmen verbrauchen.
Hinzu kommt, dass weder GET noch Park bestehende Forderumngen aus Drittleistungen bezahlt haben.
Auch die seinerzeitige Vorfinanzierung eine Teilbetrages der Subventionen wurde nicht zurückbezahlt, weshalb die entsprechende Bank einen sechstelligen Betrag gegen Ancinale geltend macht, der ebenfalls aus den Einnahmen bestritten werden muß.
Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir im Laufe diesen Jahres, spätestens aber Anfang 2011 erhebliche Beträge aus den Einnahmen von Ancinale an die unit energy als Muttergesellschaft werden zahlen können, die dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einem zügigen Ausgleich der Gläubigerforderungen führen können.
Wann dies zeitlich geschieht ist schwerlich abzuschätzen, da die Einnahmen je nach Jahreszeit und Witterung ganz erheblich schwanken. So konnte in den Sommermonaten teilweise ein monatlicher Umsatz kaum mehr als € 18.000 erzielt werden. Nur im Rahmen von Vergleichen mit den Gläubigern konnten wir Zahlungsengpässe der Ancinale Idroelettrica vermeiden, da nur die kumulierten Zahlungseingänge die fortlaufende Bedienung der alten Verbindlichkeiten ermöglichte.
3.
Mittlerweile ist Park SRL, die nach wie vor widerrechtlich Eigentümer des Kraftwerkes ist, selbst in Liquidation.
Natürlich versuchen wir weiterhin, unser Kraftwerk auch im Rahmen von Verhandlungen - jetzt mit dem Liquidator - zurückzubekommen.
Da die Liquidation Anfang diesen Jahres angeordnet wurde, konnten die Verhandlungen noch nicht aufgenommen und können zu den anstehenden Gesprächen noch keinerlei Aussagen getroffen werden.
Wir hoffen, dass dies bald möglich sein wird.
Sobald gesicherte Ergebnisse mitgeteilt werden können, werde ich das an dieser Stelle bekannt geben.
Kurzfristig ist hingegen nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht damit zu rechnen.
Bad Homburg, im März 2010
Der Vorstand